Zur Kostenübernahme einer Behandlung mit 
Akupunktur bzw.
TCM

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen:
Akupunktur als Kassenleistung oder Selbstzahlerleistung

Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), zuständig für die Definition von Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen, gibt es ab dem 1. Januar 2007 eine wesentliche Änderung im Bereich Akupunktur:

Aufgrund von positiven Ergebnissen eines Modellversuchs der Krankenkassen zur Erforschung der Akupunkturwirkung in der Schmerztherapie können Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen ab Januar 2007 bei folgenden Erkrankungen eine Akupunktur-Behandlung als Regelleistung ihrer Krankenkasse beanspruchen:

1. Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS)
2. Chronische Schmerzen bei Kniegelenksarthrose.        

Bei Vorliegen einer dieser Diagnosen können pro Jahr 10 Akupunktur-Sitzungen, in begründeten Ausnahmefällen auch bis zu 15 Sitzungen als Kassenleistung in Anspruch genommen werden. Hierbei handelt es sich gemäß den aktuellen Bestimmungen um eine Körperakupunktur mit Nadeln. Besondere Behandlungsmethoden wie z. B. die Moxibustion (lokale Erwärmung von Akupunkturpunkten), die Ohrakupunktur oder die Verordnung chinesischer Heilpflanzen sind hierin nicht enthalten.

Außer bei den genannten chronischen LWS- und Knieschmerzen wird die Akupunktur bei allen übrigen Erkrankungen ab Januar 2007 eine Selbstzahlerleistung sein, die Kosten hierfür können von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden. Hierunter fallen auch häufige Akupunktur-Indikationen wie z. B. chronische Kopfschmerzen, Nackenschmerzen, Heuschnupfen, Asthma oder Menstruationsstörungen, bei denen sich die Akupunktur als sichere und wirksame Behandlungsmethode bewährt hat.

Die Abrechnung einer Akupunktur-Behandlung als Regelleistung der Gesetzlichen Krankenkassen ist für den behandelnden Arzt an bestimmte, jetzt neu festgesetzte Qualifikations-Voraussetzungen gebunden. Hierzu zählen eine Akupunktur-Ausbildung von mindestens 200 Unterrichtsstunden Umfang, Schmerztherapie-Kurse sowie Fortbildungen betreffs des Umgangs mit psychosomatischen Erkrankungen. Bis Ende 2007 haben Akupunktur-Ärzte noch die Möglichkeit, die über eine fundierte Akupunktur-Ausbildung hinaus geforderten Zusatzqualifikationen nachzureichen.

Die Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Akupunktur als Kassenleistung wurden weitgehend ohne den fachlichen Rat der wichtigsten Ärztegesellschaften für Akupunktur getroffen. Die neuen Bestimmungen sind daher auch unter Akupunktur-Ärzten sehr umstritten, besonders der Ausschluss anderer chronischer Schmerzerkrankungen wie z. B. der Migräne ist inhaltlich kaum nachvollziehbar. Auch die geforderte Einbindung der Akupunktur, einer ganzheitlichen Behandlungsmethode auf der Grundlage der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), in ein schulmedizinisches schmerztherapeutisches Gesamtkonzept ist Gegenstand der Kritik.
Nicht zuletzt fällt auch die zu erwartende Vergütung für eine Akupunktur-Sitzung deutlich geringer aus, als für eine besonders zeitintensive und individuelle Behandlungsmethode angemessen wäre, die eine mehrjährige Zusatzausbildung erfordert.

Daher haben sich viele Ärzte des Forums Akupunktur erst nach längerem Abwägen entschlossen, die Akupunktur bei den o. g. beiden Indikationen als Kassenleistung anzubieten, einige Ärzte haben sich dagegen entschieden und werden die Akupunktur bei allen Indikationen nur noch als Selbstzahlerleistung durchführen.
Welche Ärztinnen und Ärzte die Akupunktur als Kassenleistung anbieten, entnehmen Sie bitte entsprechenden Hinweisen in der Ärzteliste.

Die Kosten für die ggf. vom Akupunktur-Arzt verordneten chinesischen Heilpflanzen, die Sie von der Apotheke beziehen, werden von den Gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.

 

Für Versicherte Privater Krankenkassen (inkl. Beihilfe):

Alle ärztlichen Leistungen (z. B. Erstanamnese, körperliche Untersuchungen, Beratungen) werden nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Die Akupunktur ist eine der in der (GOÄ) aufgeführten Behandlungsmethoden ("Akupunktur (Nadelstichtechnik) zur Behandlung von Schmerzen"), daher sind die Behandlungskosten entsprechend voll erstattungsfähig.
Die Kosten für die ggf. ärztlich verordneten chinesischen Heilpflanzen, die Sie von der Apotheke beziehen, werden von Privaten Krankenkassen häufig als normale Arzneikosten erstattet; es gibt jedoch auch Kassen, die die Erstattung zu verweigern versuchen.

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